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Juristische Definitionen
     
 

Hier finden Sie alle Begriffe mit denen die Versicherungsjuristen arbeiten:

Erdbeben sind Erdstöße, die durch naturbedingte geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst werden.

Ein Erdfall ist der Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

Ein Erdrutsch wird durch ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen bedingt.

Der Hagel ist fester atmosphärischer Niederschlag in Form von Eiskörnern.

Das Hochwasser ist eine die normale Höhe übersteigende Wasserführung eines fließenden oder stehenden Gewässers infolge von Niederschlägen oder Schneeschmelze.

Lawinen treten an Berghängen auf. Es sind niedergleitende oder stürzende Eis- und Schneemassen.

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee oder Eismassen.

Der Sturm ist eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf der Beaufort-Skala.

Die Überschwemmung ist die Ansammlung erheblicher Wassermengen auf Geländeoberflächen als unmittelbare Folge von Hochwasser, Niederschlägen oder Schneeschmelze.

Der Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzstrahls auf das Gebäude oder Gebäudezubehör.

 

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