Tipps für die Bevölkerung
Hier einige Tipps für die Bevölkerung bei Unwettergefahren:
Unwetter können so plötzlich auftreten, dass eine Vorbereitung kaum möglich ist. Verfolgen Sie die Wetterberichte und ihre Warnungen. Dies kann Gefahren reduzieren und Schäden vermeiden oder mindern. Bei Unwettern können lose Äste, Bäume und Dachpfannen immer zur Gefahr werden. Bei starken Niederschlägen können Straßen überflutet sein. Schäden in der Straßendecke oder vom Wasserdruck angehobene Kanaldeckel werden somit zu einer Gefahr für Fahrzeuge und Fußgänger. Verständigen Sie die Feuerwehr, wenn gefährliche Substanzen, wie zum Beispiel Heizöl, freigesetzt wurden.
Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:
• ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien
• netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen
• Notgepäck mit wichtigen Dokumenten, falls Sie ihre Wohnung verlassen müssen.
Bei den Lebensmitteln ist besonders die eigene Not-Wasserversorgung wichtig. Es sollte gewährleistet sein, dass sie mindestens 2 Tage ohne externe Trinkwasserversorgung auskommen können.
Weitere Lebensmittel für den Notfall :
Ausreichend Zwieback und Kekse. Lang haltbare Konserven mit Lebensmitteln sind ebenfalls zu empfehlen.
Tipp: Eine Dokumentation Ihres Eigentums in Form von Fotos oder ähnlichem sollte enthalten sein. Wird Ihr Besitz geschädigt, kann dies für die Versicherung sehr hilfreich sein.
Hochwasser
Überschwemmungen haben in den letzten Jahren zunehmend zu einer Bedrohung der Lebensgrundlagen von Teilen der Bevölkerung geführt. Neben den Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden, die Auswirkungen solcher Schadensereignisse zu begrenzen, sollte auch der Einzelne prüfen, inwieweit er durch gezielte Vorbereitungen und Maßnahmen Schäden vermeiden oder mindern kann. Nachfolgende Hinweise können hierzu beitragen. Sie sollten zuvor die für Ihren Wohnbereich kritische Hochwassermarke über Ihre Kommune abklären. Bedenken Sie bitte, dass die normale Versorgung mit Strom, Lebensmitteln und Trinkwasser bei Hochwasser beeinträchtigt oder unterbrochen werden kann. Dieser Zustand kann auch nach Ende der unmittelbaren Hochwassergefahr durch die Schädigung der Infrastruktur noch eine Weile anhalten. Besondere Gefahren bei Hochwasser entstehen durch die Kraft des Wassers bei Unterspülung von Wegen, Brücken, Dämmen etc., aber auch durch mitgeführtes Treibgut. Ausgelaufene Schadstoffe wie Heizöl, Reinigungs- und Pflanzenschutzmittel, aber auch Fäkalien und Unrat, die in den Fluten mitgeführt werden, sind ein gesundheitliches Risiko. Trinkwasser kann verunreinigt sein.
Als vorbereitende Maßnahmen empfehlen sich:
• Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume sowie zusätzlich Sandsäcke bereithalten.
• Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern.
• Wertvolle Möbel oder Geräte aus gefährdeten Räumen auslagern.
• Wasserbeständige Baustoffe verwenden und Versiegelungen in gefährdeten Räumen vornehmen.
• Heizöltank gegen Aufschwimmen sichern (vertikale Rückverankerung/Ballastierung, zum Beispiel durch Erdabdeckung bei drohender Gefahr). Möglichst Tanks verwenden, die für den Lastfall „Wasserdruck von außen“ geeignet sind. Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten.
Zur Sicherheit berücksichtigen:
• Planen Sie die Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen. Organisieren Sie die Möglichkeit rechtzeitiger „Evakuierung“ zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone.
• Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen, sprechen Sie daher mit Nachbarn und Feuerwehr Not- und Gefahrenzeichen ab.
• Informieren Sie jedes Familienmitglied über getroffene Gefahrenvorsorge, richtiges Verhalten und wichtige Bestandteile der privaten Vorsorge. Sprechen Sie über die „Rollenverteilung“ im Ernstfall (Bedienung von Hauptschaltern und Absperrventilen, Dokumentensicherung etc.).
Bei drohendem Hochwasser:
• Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Mitbewohner gegebenenfalls zusätzlich informieren.
• Überprüfen und ergänzen Sie getroffene Vorsorgemaßnahmen.
• Räumen Sie gefährdete Räume aus.
• Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen etc. ab.
• Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen beziehungsweise schalten Sie diese ab. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen.
• Überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller.
• Entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
• Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr .
Nach dem Hochwasser
• Entfernen Sie Wasserreste und Schlamm, pumpen Sie betroffene Räume jedoch erst leer, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Achten Sie auf die Informationen Ihrer Gemeinde.
• Fußbodenbeläge und Verkleidungen sollten Sie zur Kontrolle entfernen oder öffnen.
• Trocknen Sie betroffene Bereiche schnellstmöglich, um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderem Schädlingsbefall entgegenzuwirken. Heizgeräte können den Trocknungsvorgang unterstützen.
• Lassen Sie beschädigte Bausubstanz überprüfen (Statik).
• Nehmen Sie elektrische Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.
• Lassen Sie Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
• Bei Freisetzung von Schadstoffen, wie zum Beispiel Pflanzenschutzmitteln, Farben, Lacken, Reinigern oder Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr. Die Entsorgung ist gegebenenfalls über Fachfirmen erforderlich.
• Benutzen Sie bei Freisetzung von Ölen Ölbindemittel nur in Absprache mit der Feuerwehr.
• Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht rauchen und offenes Feuer vermeiden.
• Entsorgen Sie verunreinigte Möbel und Lebensmittel.
• Verständigen Sie bei mit dicken Ölschlammschichten bedeckten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder Amt für Landwirtschaft.
(Quelle: Broschüre; Schutz Kritischer Infrastrukturen – Basisschutzkonzept; Bundesinnenministerium)
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