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Hintergrundinformationen Hochwasser
     
 

Welche Versicherung kommt für Hochwasserschäden auf?

Für eine Versicherung gegen Hochwasserschäden ist es notwendig, zu einer Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung eine so genannte erweiterte Elementarschadenversicherung abzuschließen. Sie deckt Schäden gegen Naturereignisse wie Erbeben, Lawinen und Überschwemmungen ab. Im Normalfall prüft die Versicherung aber die Gefährdungsstufe eines zu sichernden Gebäudes. Dazu existiert ein System der Versicherungen ( „ZÜRS“ , Z onierungssystem Ü berschwemmung, R ückstau und S tarkregen), das die 10- und 50-jährigen Überschwemmungsgebiete auswertet und aktuell hält. Danach gibt es drei Stufen. Stufe 1 beinhaltet Gebiete, in denen Überschwemmungen maximal einmal im 50-jährigen Zeitraum vorkommen. Stufe 2 schließt Gebiete mit Überschwemmungen mit häufiger als einmal in 50 Jahren, aber seltener als einmal alle 10 Jahre ein. In dieser Stufe werden Versicherungen nur gegen erhöhte Prämien herausgegeben. Stufe 3 richtet sich an alle, die häufiger als einmal in 10 Jahren Überschwemmungen haben. Hierbei werden meist sehr hohe Beiträge fällig, teilweise wird die Versicherung sogar abgelehnt. Die erweiterte Elementarschadenversicherung schließt dabei Schäden durch Überschwemmungen, durch Ausuferung oberirdischer Gewässer und durch Witterungsniederschläge ein, Rückstauschäden werden nicht ausdrücklich versichert und auch Sturmfluten oder Grundwasserschäden sind nicht inbegriffen.

 

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